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Die Familie in ihrer unterschiedlichen Lebensform ist prägend für die Lebens- und Entwicklungsmöglichkeit des Einzelnen wie auch für die zukunftsfähige Entwicklung der Gesellschaft. Darum bedarf sie besonderen Schutzes und besonderer Förderung (vgl. GG Artikel 6). Es gibt über neun Millionen Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren in Deutschland.
Mindestens drei Millionen Familien in Deutschland erfüllen eines der Kriterien kinderreich, einkommensschwach, allein erziehend oder behinderte Familienangehörige. Diese drei Millionen Familien sind Familien in belastenden Situationen und damit die besondere Zielgruppe von Familienerholung, die grundsätzlich für alle Familien offen ist. Aufgabe gemeinnütziger Familienerholung ist es, mit ihren verschiedenen Angeboten vielfältige Chancen und Möglichkeiten zum Erleben von Gemeinschaft und von unterschiedlichen Formen des Miteinanders zu eröffnen und hierbei Unterstützung und Orientierung zu geben. Familienerholung leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Familie. Familienerholung ist die Verbindung von Urlaubs- und Begegnungsangeboten. Familienferienstätten nehmen sozialpolitische, familienpädagogische und gesundheitsfördernde Funktionen wahr. Sie geben in Form niederschwelliger Angebote Anregungen für den Umgang mit Freizeit und ermöglichen neue Erfahrungen zur Alltagsbewältigung. Angebote der Familienerholung gehören wie alle durch das Kinder- und Jugendgesetz (SGB VIII) zu den Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger der freien Jugendhilfe tragen dazu bei, dass die öffentliche Jugendhilfe ihrer Gewährleistungspflicht nachkommen kann, um Familien insbesondere in belastenden Familiensituationen ein Angebot zur Verfügung zu stellen (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII). |
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