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Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, für Alleinerziehende oder auch für Familien mit behinderten Familienangehörigen kann es Zuschüsse für Aufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten geben. Die wichtigsten Zuschussgeber sind dabei die Bundesländer mit den so genannten „Individualzuschüssen“, aber auch im kirchlichen oder im kommunalen Bereich sind ggf. Zuschüsse erhältlich.

Viele Bundesländer unterstützen Familien nach eigenen Kriterien (z. B. hinsichtlich der Einkommensgrenzen, durchschnittlich ca. 1.600 € Nettoeinkommen bei einer vierköpfigen Familie) und haben Mindest- und Höchsturlaubsdauer und natürlich die Förderhöhe festgelegt. In der Regel werden Aufenthalte ab 7 Tage bezuschusst, die Förderung beträgt zwischen 5,- und 15,- € pro Tag und Person. Zuschüsse müssen von Familien in dem Land beantragt werden, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Selbst bei Einhaltung der Kriterien kann man aufgrund begrenzter Mittel nicht sicher sein, ob der Zuschuss auch wirklich gewährt wird. Sicherheit bietet erst der Bescheid. Anträge sind möglichst frühzeitig und in jedem Falle mehrere Wochen vor dem Urlaubsantritt zu stellen.

Das klingt kompliziert, sollte aber keine Familie davon abhalten, sich genauer zu informieren und bei den zuständigen Stellen nachzufragen. Zuschüsse können nur für anerkannte gemeinnützige Ferienstätten in Deutschland beantragt werden.

Weitere Informationen mit einem Überblick über die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer und Kontaktadressen finden Sie im Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, den Sie gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A4 Umschlages an den

Katholischer Arbeitskreis für Familienerholung
Kolpingplatz 5 – 11
50667 Köln

erhalten. Die dort dargestellten Informationen sind ohne Gewähr. Der Erhalt von Zuschüssen hängt von den individuellen Kriterien und der aktuellen Haushaltssituation der fördernden Stelle ab.


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Stand: 17. Mai 2010